Undichte Kanäle belasten sowohl die Umwelt als auch die Klärwerke. Im ersten Fall können gesundheitsschädliche Substanzen ins Grundwasser sickern und im zweiten Fall müssen Klärwerke viel mehr leisten, um das zusätzlich mittransportierte Schmutzwasser zu reinigen, was im Endeffekt zu einer Erhöhung der Abwassergebühren führt.
Um dies zu verhindern, sieht der Gesetzgeber vor, dass Abwassernetze und Leitungen dicht sein müssen. Die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung zählt zu den Instrumenten des Landes, die Dichtheit von Leitungen zu prüfen und zu bescheinigen. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen bezüglich der Prüffristen sowie Prüfintervalle. In vielen Fällen können Kommunen, ja sogar Städte, selbst bestimmen, wann eine Dichtheitsprüfung durchzuführen sei. Gleichzeitig greifen härtere Regelungen, wenn sich die Abwassernetze im Wasserschutzgebiet befinden. Dem Endverbraucher bleibt nichts anderes übrig, als sich eigenständig über die Vorschriften seines Landes/seiner Kommune bzw. Stadt zu informieren, um nicht gesetzeswidrig zu handeln. Gar keine oder nicht fristgerecht durchgeführte Dichtheitsprüfungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Erfahrungsberichten zufolge werden zwar in der Praxis lediglich Geldbußen im drei- bzw. unteren vierstelligen Bereich ausgestellt, trotzdem sollte das nicht riskiert werden. Informieren Sie sich zu den Kosten einer Dichtheitsprüfung bei der Hannecke GmbH, Ihrem Partner für professionelle Kanal- und Abwassertechnik.
Kanaldichtheitsprüfung durchführen – wann ist der beste Zeitpunkt?
Falls Sie noch zu den wenigen Haus- und Grundstückseigentümern bzw. Betreibern von Abwasseranlagen zählen, die noch kein amtliches Anschreiben bezüglich einer Dichtheitsbescheinigung erhalten haben sollten, kann dies mehrere Gründe haben. Eventuell trifft sogar einer der unwahrscheinlichsten Gründe auf Sie zu, dass Ihr Abwasserkanal (aus den unterschiedlichsten Gründen) nicht geprüft werden muss.
Viel wahrscheinlicher wird es jedoch sein, dass Sie noch nicht an der Reihe sind. In vielen Fällen kommt es vor allem durch Eigentümerwechsel zu Verzögerungen und dementsprechend zu verspäteten Anschreiben. Selten, aber durchaus möglich, ist auch ein verlorengegangener Brief. Die Beweislast in solchen Fällen liegt in der Regel an Ihnen und wird nur schwer zu belegen sein. Am besten Sie erkundigen sich selbst bei Ihrer Stadtverwaltung, um bloß keine Fristen zu verpassen.
Generell lohnt es sich, eine Dichtheitsprüfung im Zuge anderer Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Noch besser, Sie erkundigen sich bei Ihren Nachbarn, um gemeinsam ein Unternehmen mit der Dichtheitsprüfung zu beauftragen, um Kosten zu sparen. Falls es die Wetterbedingungen bei Ihnen zulassen, können Sie erst Ende des Jahres die Dichtheitsprüfung bescheinigen lassen, weil die gesetzlichen Fristen in der Regel zum Ende des Jahres ablaufen.
Einmal durchgeführt, müssen Sie eine Wiederholungsprüfung alle 5, 15 oder 30 Jahre durchführen lassen. Die Wiederholungsprüfungen sind vom Gebiet abhängig, im Wasserschutzgebiet sind kürzere Intervalle zwingend vorgegeben – und das aus gutem Grund.
Bei weiteren Fragen zum Thema oder als Dienstleister für eine Kanaldichtheitsprüfung steht Ihnen die Hannecke GmbH mit Rat und Tat zur Seite. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt.