Abwasserschächte sind ein wichtiger Bestandteil eines Abwassersystems. Sie dienen sowohl der Belüftung, der Wasserlenkung als auch der Kontrolle und Wartung – unabhängig ob im privaten, industriellen oder kommunalen Bereich. Ähnlich wie Abwasserrohre sind auch Abwasserschächte unterschiedlich starken Belastungen ausgesetzt, und zwar jahrzehntelang. Es wird angenommen, dass 30 bis 50 % der Kanalschächte in Deutschland Schäden aufweisen.
Die meisten Abwasserschächte bestehen aus Beton. Beton zählt zwar zu den beständigen Baumaterialien, allerdings ist es kein Material für die Ewigkeit – vor allem nicht in Abwasserschächten. Schäden und Risse am Beton inklusive Korrosion sind nur eine Frage der Zeit. Neben altersbedingten Mängelerscheinungen sind Schäden zum großen Teil auch auf chemisch-biologische Reaktionen bestimmter Abwasserinhaltstoffe zurückzuführen. Insbesondere greifen aggressive Industrieabwässer den Beton direkt an. Bei häuslichen Abwässern erfolgt die Beschädigung nicht unmittelbar, sondern stufenweise. Beispielsweise entstehen aus Harn oder Fäkalien Schwefelverbindungen, die unter Umständen zu Schwefelwasserstoff aufgebaut werden. Durch weitere chemische Reaktionen bildet sich Schwefelsäure, welche den Beton allmählich ganz zerstören kann.
Bei undichten Abwasserschächten haften die Anlagenbetreiber
Die Folgen von einem undichten Abwasserschacht können verheerend sein, denn sie lassen Schmutzwasser entweichen und verunreinigen das Grundwasser. Das zusätzlich eintretende Fremdwasser führt zu einer Mehrbelastung der Kläranlagen, die im Anschluss in einer Gebührenerhebung resultiert. Nicht zuletzt gefährden absackende Schachtabdeckungen den Straßenverkehr.
Betreiber eines Kanalnetzes sind für den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihres Netzes verantwortlich. Abwasserschächte zählen dazu. Die Abwasserschächte sollten bei jeder Wartung des Kanalnetzes mit inspiziert werden. Sobald gravierende Mängel festgestellt werden, sollten diese unverzüglich saniert werden. Hierbei können Sie selbst entscheiden, ob Sie lediglich eine neue Innenbeschichtung in Auftrag geben oder bereits jetzt in eine Schacht-in-Schacht-Sanierung investieren.
Was sagt das Gesetz?
In den Wasserverordnungen (bzw. Wassergesetzen) der Bundesländer sind lediglich Fristen für die Dichtheitsprüfung und deren Wiederholungsprüfung (30 Jahre nach der Erstprüfung ist diese durchzuführen) vorgegeben. Weitere Fristen und Angaben zur Sanierung von Abwasserschächten und Abwasserkanälen werden nicht explizit erwähnt. Allerdings haften Betreiber für jegliche Schäden, die das Allgemeinwohl negativ beeinträchtigen.
Haben Sie Fragen zur Sanierung Ihrer Abwasserschächte, Kanäle oder Rohrleitungen? Die Hannecke GmbH steht Ihnen als zertifizierter Fachbetrieb zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!