Ein verstopftes Fallrohr wird in den meisten Fällen elektromechanisch, d. h. mittels Motorspirale gereinigt. Dieses Reinigungsverfahren stellt die Entfernung von Ablagerungen sicher. In bestimmten Fällen kann die Reinigung auch mittels Hochdrucks mit einer sogenannten Fallstrangdüse erfolgen. Ein Hochdruckreiniger besitzt einen speziellen Aufsatz, um den Schmutz direkt aus dem Rohr zu entfernen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine spezielle Rohrspirale zu verwenden, die auch für die Entfernung von Verschmutzungen im Abfluss verwendet wird. Allerdings ist diese Vorgehensweise nicht für jedes Material geeignet. Beispielsweise bekommen Regenrinnen und Fallrohre aus Zink sehr schnell Kratzer, wenn diese Reinigungsmethode angewandt wird.
Bei Kunststoffrinnen eignet sich eine Dachrinnenschaufel. Auf diese Weise kann das Laub manuell aufgenommen und entfernt werden. Diese Vorgehensweise ist sehr einfach und unkompliziert.
Sofern diese Vorgehensweisen nicht die gewünschten Resultate liefern, ist eine Komplettreinigung erforderlich. Um eine Komplettreinigung durchzuführen, müssen alle Teile des Entwässerungssystems zerlegt und anschließend einzeln gereinigt werden.
Damit es aber erst gar nicht zu einer Verstopfung der Dachrinne oder des Fallrohres kommt, kann ein Netz, ein Drahtgitter oder eine Bürste Abhilfe schaffen. Das Laub wird dann nicht mehr in die Dachrinne eindringen und das Wasser kann ungestört abfließen.
Was führt zur Verstopfung der Fallrohre und Dachrinne?
Nadeln, Geäst, Laub, Moos, Schlamm, Schmutz, Blütenpollen oder verlassene Vogelnester sorgen für ein stetiges Zusetzen Ihrer Dachrinnen und Fallrohre. Sind Fallrohre und Dachrinne verstopft oder aber auch nur das Durchflussvolumen beschränkt, drohen zum einen Beschädigungen am Rohrsystem und zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Wasser in Wände und Fundamente eindringt.
Besonders im Herbst, wenn die Blätter fallen und sich in den Rinnen und Fallrohren absetzen, führt dies über kurz oder lang zu einer Verstopfung. Das Wasser kann nicht mehr ablaufen, Feuchtigkeit tritt über die Rinnen oder quillt aus dem Fallrohr heraus. Hierdurch verlieren Dachrinne und Fallrohr ihre Funktion, das Fundament und die Wände eines Gebäudes vor Feuchtigkeit zu schützen. Schäden entstehen am Mauerwerk oder Feuchtigkeit tritt in die Räumlichkeiten ein. Dadurch können erhebliche Wasserschäden an Ihrem Haus entstehen und durchaus hohe Kosten verursachen, die die Ausgaben für eine regelmäßige Reinigung der Fallrohre bei weitem übersteigen. Durch eine regelmäßige Dachrinnen- und Fallrohrreinigung kann diesen Schäden vorgebeugt werden.
Fallrohr verstopft: zahlt der Mieter oder Vermieter?
Wenn das Regenfallrohr verstopft ist, dann werden Sie sich mit der Frage beschäftigen, ob der Mieter oder der Vermieter zahlt.
In der Regel ist ein Mieter nicht für den Zustand der Regenrinne verantwortlich. Sofern der Vermieter diesen Punkt nicht ausdrücklich in einem Mietvertrag unter den Betriebskosten aufführt, dann muss der Mieter die Kosten für eine Reinigung auch nicht tragen. Und sollte es auch zu einem Schaden kommen, der durch eine überlaufende Dachrinne verursacht wird, dann muss der Vermieter ebenfalls die Sanierungskosten tragen.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Kontrolle und Reinigung einer Dachrinne verantwortlich. Allerdings ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, dies in regelmäßigen Abständen zu tun. Eine Ausnahme ist aber, wenn eine signifikante Verschmutzung bestehen kann. Wenn beispielsweise viele Laubbäume am Haus stehen, so muss auch eine regelmäßige Kontrolle ausgeführt werden.
Sofern dies nicht der Fall ist und es trotzdem zu einer Verstopfung der Dachrinne mit anschließendem Wasserschaden kommt, so hat ein Mieter nicht immer das Anrecht Schadensersatz von seinem Vermieter zu fordern. Abhängig von den Umständen kann es auch passieren, dass der Mieter den Schaden selber übernehmen muss. Das hängt natürlich auch von den Klauseln im Mietvertrag ab. Eine regelmäßige Kontrolle ist also nur erforderlich, wenn viele Bäume in der Nähe sind, wo auch wirklich viel Laub in die Dachrinne reinfällt.
Mieter müssen darauf achten, dass die Regenrinne nicht verstopft ist. Dies gilt aber nicht im Herbst. Wegen starken Laubfalls ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Regenrinne zu überprüfen und unter Umständen auch zu säubern.
In der Regel muss der Vermieter für die Reinigung aufkommen. Es kann aber auch passieren, dass der Hauseigentümer die Reinigung der Fallrohre und Dachrinne nicht selber durchführen will. In diesem Fall muss der Mieter einen Reinigungsdienst beauftragen. Die Kosten dafür sind dann nur auf die Miete umlagefähig und werden in den Nebenkosten aufgelistet, sofern dies auch ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
Die Kosten einer Dachrinnenreinigung sind aber nur umlagefähig, wenn dies auch so im Mietvertrag vereinbart wurde oder eine stillschweigende Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zustande gekommen ist. Dies kann zum Beispiel sein, wenn ein Vertrauensverhältnis besteht oder jahrelange Zahlungen zustande gekommen sind. Die Kosten für eine Reinigung der Dachrinne können in diesem Fall als sonstige Betriebskosten nach Paragraph 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden.
Die Kosten sind nicht umlagefähig, wenn die Reinigung der Dachrinne vom Vermieter nur als einmalige Maßnahme durchgeführt wird.
Soforthilfe bei Verstopfung von Fallrohren und Dachrinnen
Wenn Sie handwerklich begabt sind, wissen wo die Verstopfung vorliegt und wodurch diese verursacht wurde, alle Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. eine gesicherte Leiter gegeben sind, können Sie die Verstopfung selbst beseitigen.
Sollten Sie Beratung oder Hilfe benötigen, rufen Sie bitte stets professionelle Hilfe herbei. Ein selbstständiger unprofessioneller Versuch zur Behebung eines verstopften Fallrohres kann zu weiteren Schäden führen.
Mit der Hannecke GmbH als Partner bekommen Ihre Regenrinnen und Fallrohre alles, was zu einer gründlichen Regenrinnen- und Fallrohrreinigung gehört. Unsere zuverlässigen Reinigungs-Profis erledigen Ihren Auftrag zu Ihrer vollsten Zufriedenheit.